Für den Sportbetrieb im Freizeit- und Breitensport im Innenbereich (etwa in einer Sporthalle) sind folgende Abstands- und Hygieneregeln zu beachten:

Das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkungen werden gewährleistet durch die folgenden Maßnahmen:

  1. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind ab dem 15.06.2020 wieder erlaubt.
  2. Hierbei darf die max. Personenzahl von 10 (9 Spieler + 1 Trainer) nicht überschritten werden.

Organisation des Betriebs

  1. Die Entscheidung über die Öffnung der Sportstätte obliegt dem Träger
  2. Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden. Zuschauer sind nicht erlaubt. Eltern dürfen Ihre Kinder maximal bis zum Halleneingang bringen.
  3. Es sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen. Die Einhaltung des Mindestabstandes in ggf. erforderlichen Wartebereichen ist durch Markierungen sicherzustellen.
  4. Enge Bereiche sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand zu jeder Zeit eingehalten werden kann, dazu gehören auch angemessen ausgeschilderte Wegekonzepte.

Personenbezogene Einzelmaßnahmen:

  1. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
  2. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Anlage die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Betreiber vorzuhalten.
  3. Die Trainer/-innen sind in die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. Allg. Regeln des Infektionsschutzes) einzuweisen, die Spieler/-innen durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln zu informieren.

Einrichtungsbezogene Maßnahmen

  1. Sanitärbereiche und Umkleideräume dürfen nur einzeln genutzt werden. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Die Nasszellen/Duschen dürfen bis auf weiteres nicht genutzt werden.
  2. Eine kontinuierliche Luftzirkulation in Innenräumen ist durch geeignete Mittel sicherzustellen.
  3. In den Toilettenanlagen sind die einzuhaltenden Hygienevorschriften auszuhängen. Für eine regelmäßige Reinigung ist zu sorgen und Desinfektionsmittel in ausreichender Menge bereitzustellen.
  4. Die Mitnahme von Gegenständen ist auf das für die Sportausübung Notwendige zu reduzieren.
  5. Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzten viruziden Mittel zu desinfizieren
  6. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

Generell gilt:

  1. Für die Einhaltung der Regelung ist eine beauftragte Person vor Ort (Trainer/-in der einzelnen Mannschaft) zu benennen.
  2. Grundsätzlich sollten sich die Spieler/-innen einer Trainingsgruppe bei den Trainern
    /-innen anmelden, um vorher zu wissen wie viele Aktive an welchem Tag teilnehmen. Dies erleichtert die Steuerung der Gruppengröße und erlaubt eine Nachverfolgung und die Einleitung von Quarantänemaßnahmen, falls es Infektionsfälle gibt.
  3. Jede Person muss sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Auch dabei ist auf den gebotenen Abstand zu achten. Die Listen werden nach dem Training als Foto oder Scan dem Beauftragten (Thomas N.) zugeschickt. Die Originale verwahren die Trainer/-innen.
  4. Jeder Trainer ist dafür verantwortlich, das während seiner Trainingseinheit die Halle verschlossen ist. So das Außenstehende die Halle nicht betreten können.

Nikola Puls-Heckersdorf
Gez. im Namen des Vorstandes

Thomas Neumann
Hygienebeauftragter BCL

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